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Steuerberater beraten - prüfen - vertreten
Bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen und hinsichtlich bestimmter gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen benötigen Sie fachlichen Rat und Hilfe.
Unser Team erbringt Leistungen
branchenübergreifend und für alle Berufsgruppen
· Selbständige und Unternehmer
1. aus Industrie, Handel und Handwerk
2. der freien Berufe und anderer Dienstleistungsberufe
· Land- und Forstwirte
· Vermieter und Verpächter
· Kapitalanleger
· Arbeitnehmer
· Rentner
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber
· Finanzverwaltung
· Finanzgerichtsbarkeit
· Sozialversicherungsträgern
· Sonstigen Behörden
· Banken
Erfüllung steuerlicher Pflichten
Unser Team
· gibt Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
· erstellt Gutachten
· fertigt die privaten und betrieblichen Steuererklärungen an
· übernimmt die Finanzbuchführung
· erstellt die Lohnabrechnungen und -buchführung (auch Bau-Lohn)
· fertigt die Einnahme-Überschussrechnung an
· erstellt den Jahresabschluss (Handels/Steuerbilanz
Durchsetzung der Rechte
Steuerberater
· stellen Anträge
· prüfen Ihre Steuerbescheide
· unterstützen bei Betriebsprüfungen
· verhandeln mit Behörden
· legen Rechtsbehelfe ein
· vertreten vor den Finanzgerichten
· vertreten vor den Verwaltungsgerichten in Steuerangelegenheiten
· vertreten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren
Unterstützung von Entscheidungen
Unser Team hilft den Mandanten mit Rat und Auskunft bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im privaten und betrieblichen Bereich. Wir beraten z.B. bei
· der privaten und betrieblichen Kapitalanlage
· Vermietungen
· Altersvorsorgeplanung7
· Schenkungen und Erbschaften (unter steuerlichen Gesichtspunkten)
Wir unterstützen bei unternehmerischen Entscheidungen, z.B.
· Unternehmensgründung
· Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
· Aufbau und Führung des Rechnungswesen
· Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen Krisen
· Unternehmensnachfolge
Wir führen Unternehmensbewertungen durch und erstellen für Sie
· betriebswirtschaftliche Auswertungen
· Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsberechnungen
und bereiten die Unternehmer vor
· auf § 18 KWG
· auf das Rating (Basel II)
und und und .....
Steuerberater übernehmen gesetzliche und freiwillige Prüfungen wie
· Gründungsprüfung
· freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
· Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 KWG
· Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
Steuerberater sind in ihrer Berufsausübung unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft.
Steuerberater, die nach bestandener staatlicher Prüfung bestellt werden, unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer und Berufsgerichte.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt.
Zum Schutz ihrer Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert. Sie haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten.
Bei der steuerlichen Beratung sind sie an die amtliche Steuerberatergebührenverordnung gebunden.
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© by Steuerberater Jürgen Klein, Köln